Noch Fragen oder Ideen?

Schreiben Sie eine E-Mail an die Geschäftsstelle info@stadtjugendring-herford.de oder rufen Sie bei uns an: 05221/ 69 39 200

Mitgliedschaft

Unsere Mitglieder

Die Mitglieder des Stadtjugendring Herford e.V. kommen aus ganz unterschiedlichen inhaltlichen Richtungen.

Mitglieder sind zum Beispiel:

  • Jugendfeuerwehr Herford Mitte (Homepage)
  • THW-Jugend Herford (Homepage)
  • Junge Briefmarkenfreunde Herford (Homepage)
  • Ev. Jugend Herford-Innenstadt
  • Ev. Jugend Herford Alt-Stiftberg (Homepage)
  • Ev. Jugend Herford Land (Homepage)
  • AWO OWL e.V. – die9
  • DPSG Stamm St. Johannes Baptist Herford (Homepage)
  • CVJM Elverdissen e.V. (Homepage)
  • CVJM Stiftberg
  • Kinder- und Jugendgruppen der Kath. Kirchengemeinden St. Johannes Baptist Herford und Maria Frieden (Homepage)
  • EC Jugendbund
  • CVJM Herringhausen
  • Jugendgruppen der Evang. Freikirchlichen Gemeinde Herford, z.B. die Gruppe ACTion4U
  • Jugendfeuerwehr Elverdissen
  • CVJM Herford-Stadt e.V. (Homepage)
  • DRK KV Herford-Stadt e.V. (Homepage)
  • Alevitische Jugend Herford (Homepage oder Facebook)
  •  CVJM Herford Laar e.V.
  •  Kinder- und Jugendgruppen der kath. Kirchengemeinde St. Paulus (Homepage)

Wie werde ich Mitglied?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Stadtjugendring ist:

  • jugendpflegerische Betätigung
  • schriftlicher Aufnahmeantrag
  • die Anerkennung der Satzung Stadtjugendring Herford
  • die Anerkennung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte
  • für Jugendgruppen, die einem Erwachsenenverband angehören, dass sie selbständige Jugendarbeit nach eigener Ordnung durchführen.

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Ein Aufnahmeantrag kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Über die Aufnahme in den Stadtjugendring entscheidet die Vollversammlung. Organisationen oder Personen des gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens, welche die Zwecke des Stadtjugendringes fördern wollen, können sich dem Stadtjugendring als fördernde Mitglieder anschließen. Sie gehören der Vollversammlung mit beratender Stimme an.